Verein

Der Verein «mediationbern» ist ein Zusammenschluss von erfahrenen, nach EU-Standards ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren.

Ziel des Vereins ist es, Mediation als Möglichkeit der konstruktiven Konfliktlösung bekannt zu machen. Durch entsprechende Aufnahmekriterien, Weiterbildungen und interdisziplinären, fachlichen Austausch die Beratungsqualität zu sichern.

Mediation

Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg zur Lösung von Konflikten. Dabei wird die Problemlösung nicht von aussen vorgegeben oder aufgezwungen, sondern von den Betroffenen gemeinsam – mit Unterstützung des Mediators bzw. der Mediatorin – erarbeitet und ausgehandelt.
 

10 Gedanken zur Mediation

Konflikte sind normal

weil es nicht immer gelingt, mit den unterschiedlichen Erwartungen umzugehen.

Konflikte schränken ein

wenn man ihnen ausweicht, wenn man nachgibt, auch wenn man sich durchsetzt.

Es lohnt sich deshalb

Konflikte kooperativ anzugehen.

Mediation

ermöglicht die Kooperation im Konflikt.

MediatorInnen

sind erfahrene Berufsleute aus den Bereichen Recht, Sozialarbeit und Psychologie. Sie sind mit den Schwierigkeiten und Belastungen in Konfliktsituationen vertraut und verfügen über eine umfassende Zusatzausbildung.

Ziel der Mediation

ist das Erarbeiten von konkreten Regelungen oder Lösungen für die Zukunft.

In der Mediation

werden die Parteien darin unterstützt, für sich selber einzustehen, ihre eigenen Standpunkte, Interessen und Bedürfnisse und die des Gegenübers zu erkennen und so die tatsächlichen Differenzen sichtbar zu machen.

Unterschiedlichkeiten

bleiben bestehen. Es gibt keinen Wettstreit um Beweis oder Recht. Die Mediation ist ein Prozess des Verstehens und des Anerkennens der Unterschiedlichkeiten

Dadurch erst

können verschiedene Optionen erarbeitet und verhandelt werden.

Verantwortung

für die Themen und das Ergebnis bleibt bei den Betroffenen. Die Verantwortung für den Gesprächsverlauf, für den Mediationsprozess, liegt bei den MediatorInnen. Sie garantieren dessen Fairness. Je nach Auftrag umfasst das auch die juristische Ausgestaltung und Überprüfung.

Qualitätsstandards

Die vom Schweizerischen Verein für Mediation (SVM) und vom Schweizerischen Dachverband für Mediation (SDM) an MediatorInnen vergebenen Anerkennungen sind an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Abschluss eines vom Europäischen Forum für Familienmediation oder vom Schweizerischen Dachverband für Mediation anerkannten Ausbildungs-Lehrganges mit Zertifikat.

Diese Lehrgänge umfassen mindestens 200 Ausbildungsstunden einschliesslich Supervision. Für die Erlangung des Zertifikates muss ausserdem eine schriftliche Abschlussarbeit eingereicht werden.

Anerkannte MediatorInnen verpflichten sich zur Einhaltung der ethischen Richtlinien des jeweiligen Verbandes und zu regelmässiger Weiterbildung.

Für die Anerkennung durch den Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) wird eine Weiterbildung der AnwältInnen in Mediation im Umfang von 120 Stunden verlangt.

Die Liste der zurzeit in der Schweiz anerkannten Lehrgänge ist auf www.mediation-ch.org einsehbar. Es besteht eine Kooperation mit dem deutschen Verband (BAFM).

Kosten

Die Kosten einer Mediation hängen von drei Faktoren ab:

  • von der Anzahl der notwendigen, beziehungsweise der gewünschten Sitzungen,

  • von den branchenüblichen Honoraransätzen der Grundberufe der Mediatorinnen und Mediatoren,

  • vom Bedürfnis nach Einzel- oder Co-Mediation, das heisst einem interdisziplinären Team.

Die Sitzungsintervalle und die Anzahl der Sitzungen werden zwischen den MediatorInnen und den Parteien vereinbart und den Bedürfnissen entsprechend laufend angepasst. Eine Voraussage über den vermutlichen Umfang ist kaum möglich. Für die Budgetierung empfehlen wir, Kosten für fünf bis zehn Sitzungen zu veranschlagen (bei zwei Parteien).

Anerkannte Mediationsausbildungen setzen in der Regel einen Hochschulabschluss voraus. MediatorInnen von «mediationbern» sind Fachleute aus den Bereichen Recht, Psychologie und Sozialer Arbeit. Je nach den Honorarbestimmungen der jeweiligen Grundberufe ist mit einem Stundenansatz ab CHF 150.– (psychosoziale Berufe), beziehungsweise ab CHF 250.– (Anwältin/Anwalt mit eigener Kanzlei) zu rechnen. Das konkrete Honorar wird zu Beginn einer Mediation vereinbart.

Häufig werden die Kosten von beiden Parteien je zur Hälfte getragen, wobei abweichende Vereinbarungen ohne Weiteres möglich sind.

Falls eine der Parteien über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, ist je nach Gegenstand des Konflikts eine Versicherungsdeckung gegeben.

News

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Kontakt

Verein mediationbern

p. A. infamiliensachen
Bundesgasse 18
3011 Bern